1. Allgemeine Beschreibung des Angebots
Die Lu Alltagshilfe bietet Leistungen der Einzelbetreuung im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI an.
Das Angebot richtet sich an pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie an Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder demenziellen Einschränkungen, die im Alltag Unterstützung benötigen.
Ziel der Betreuung ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, die individuelle Lebensqualität zu stabilisieren oder zu verbessern und Angehörige im Alltag zu entlasten. Die Leistungen werden im häuslichen Umfeld oder im sozialen Nahraum der betreuten Person erbracht.
2. Leistungsangebot
2.1 Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Unterstützung bei alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Reinigung des unmittelbaren Wohnumfelds
- Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Zusammenlegen)
- Einkäufe und Besorgungen des täglichen Bedarfs
- Unterstützung bei der Strukturierung des Haushalts
2.2 Alltagsbegleitung und soziale Betreuung
- Begleitung bei Spaziergängen und Freizeitaktivitäten
- Gespräche und soziale Interaktion
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Orientierung
- Begleitung zu Terminen (z. B. Arzt, Schule, Behörden, Freizeitangebote)
- Förderung sozialer Teilhabe und Aktivität
- Alters- und bedarfsgerechte Beschäftigungsangebote (z. B. Spiele, kreative Tätigkeiten)
2.3 Abgrenzung
Es werden keine Leistungen der Grundpflege oder medizinischen Behandlungspflege erbracht.
3. Art und Umfang der Leistungserbringung
Die Leistungen werden stundenweise, flexibel und individuell nach Bedarf erbracht. Umfang und Inhalte richten sich nach der persönlichen Situation, dem Alter und dem Unterstützungsbedarf der betreuten Person.
4. Personal, Qualifikation und Organisation
Die Betreuung erfolgt durch geeignete, geschulte und persönlich zuverlässige Mitarbeitende mit Erfahrung im Bereich der Alltagsunterstützung.
Die Mitarbeitenden werden:
- sorgfältig eingearbeitet
- regelmäßig geschult und fortgebildet
- fachlich durch eine verantwortliche Leitungskraft begleitet
Die Geschäftsführung übernimmt die Organisation und fachliche Steuerung der Einsätze.
5. Hygienekonzept
Es gelten allgemeine Hygienestandards für den häuslichen Einsatzbereich. Diese umfassen insbesondere:
- konsequente Händehygiene vor und nach jedem Einsatz
- hygienischer Umgang mit Materialien und Reinigungsmitteln
- situationsabhängige Schutzmaßnahmen
Ziel ist die Vermeidung von Infektionsrisiken.
6. Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt vertraulich und ausschließlich zweckgebunden im Rahmen der Leistungserbringung. Es werden nur Daten verarbeitet, die für Organisation, Durchführung und Abrechnung erforderlich sind.
Grundprinzipien:
- Datensparsamkeit und Zweckbindung
- Schutz vor unbefugtem Zugriff
- vertrauliche Behandlung aller Informationen
- keine Weitergabe ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung
7. Dokumentation der Leistungen
Alle erbrachten Leistungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Dokumentiert werden:
- Datum, Uhrzeit und Dauer der Einsätze
- besondere Vorkommnisse oder Auffälligkeiten
Die Dokumentation dient der Qualitätssicherung, Transparenz und Abrechnung.
8. Vertretungsregelung
Bei Ausfall einer Betreuungskraft wird eine geeignete Vertretung organisiert, um die kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.